Die auf SAM-Produkte gewährten Garantien

Die von SAM Outillage gewährten Garantien haben den professionellen Anwender im Blick!

Die Garantie erstreckt sich auf alle Produkte der Marken SAM, PTS und RODAC, die von SAM Outillage vertrieben werden.

Gewerbliche Nutzer profitieren von der gesetzlichen Gewährleistung, die für alle Produkte von SAM Outillage auf Fabrikationsfehler und verborgene Mängel gewährt wird. Mit Verweis auf Artikel 1648 des frz. Zivilgesetzbuchs: „Die sich aus grundlegenden Mängeln ergebenden Maßnahmen sind vom Erwerber innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels zu reklamieren.“ Über den Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinaus bietet SAM Outillage drei Garantiestufen an: „SAM WERKZEUG“, „SAM GERÄT UND MASCHINE“ und „SAM VERBRAUCHSMITTEL“.

Die Garantie SAM WERKZEUG

Unbefristete Garantie auf Handwerkzeuge, die unter normalen Bedingungen zum Einsatz gelangen (vgl. Absatz zu den Garantiebedingungen). Erstreckt sich auf Teile, die entweder schadhaft (Verformung, Bruch usw.) oder (nachdem dies in einer Begutachtung durch die technischen Abteilungen von SAM Outillage bestätigt worden ist) vorzeitig verschlissen sind.

Garantie SAM Gerät und Maschine

Befristete Garantie auf technische Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die unter normalen Bedingungen eingesetzt werden (vgl. Absatz zu den Garantiebedingungen). Die Garantiefrist geht aus der Ziffer hinter dem Buchstaben M hervor und beträgt 1 bis 5 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden dem Kunden Reparatur- und Ersetzungsangebote unterbreitet, die im Falle seiner Zustimmung dabei:

  • entweder einer „Sofortaustausch-Pauschale“ für die Ersetzung durch ein ähnliches, generalüberholtes Produkt
  • oder einem Kostenvoranschlag für die Instandsetzung unterliegen.

Dies betrifft insbesondere Elektrogeräte, elektrische Handwerkzeuge, elektronische Geräte, pneumatisch oder hydraulisch angetriebene Geräte, Messwerkzeuge und Drehmomentwerkzeuge, um nur einige zu nennen.

Produkte unter SAM VERBRAUCHSMITTEL

SAM Outillage konzipiert, selektiert und vertreibt Qualitäts-Verbrauchsmittel für den professionellen Einsatz. Produkte dieser Kategorie unterliegen im normalen Gebrauch einem natürlichen Verschleiß und werden daher nicht ersetzt. Dies betrifft insbesondere, um nur einige zu nennen:

  • Schneid- und Hobelwerkzeuge (nachschärfbare Werkzeuge [Bohrer, Sägeblätter, Messerklingen], Schruppwerkzeuge [Schleifsteine, Schleifscheiben, Putz- und Trennschleifwerkzeuge usw.], Feilen, Raspeln usw.)
  • Schraubbits,
  • Textilien

Geltungsumfang der Garantie

Die genannten Garantien erstrecken sich auf die verschiedenen Produktfamilien entsprechend der nachstehenden Tabelle.

Der Umfang der über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantie geht aus dem Garantiecode "O", "M" und "C" hervor, der zu jeder Artikelnummer in der Garantiespalte des geltenden Tarifs angegeben ist.

PRODUKTFAMILIENGARANTIE
Gesetzliche Gewährleistung+SAM
Werkzeug
SAM
Gerät und Maschine
SAM
Verbrauchsmittel
HandwerkzeugeJA+JA [O]
Technische Werkzeuge, Geräte und MaschinenJA+JA [M1 bis M5]
VerbrauchsmittelJA+JA [C]

Garantiebedingungen

  • Im Rahmen der Garantie „SAM WERKZEUGE“ erfolgt eine kostenlose Instandsetzung oder ein ebenso kostenloser Austausch durch ein Neu- oder ein Gebrauchtteil in gleichwertigem Zustand (Standardaustausch).
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen nach der Garantie „SAM GERÄT UND MASCHINE“ ist die Einsendung entweder der Garantieurkunde zum Produkt oder einer Kopie der Rechnung/des Kaufbelegs.
  • Im Falle von Produkten, die Teil eines Satzes sind, entspricht der Umfang der gewährten Garantie demjenigen, der auf das einzeln verkaufte Produkt gewährt wird (nähere Angaben zum Umfang sind der jeweiligen Produktbeschreibung zu entnehmen).
  • Kein Anspruch auf Garantieleistungen besteht bei normalem Verschleiß der Produkte, Zweckentfremdung, Umbauten wie auch außerhalb unserer Werkstätten und angeschlossenen Reparatureinrichtungen vorgenommenen Eingriffen.
  • Für den Fall, dass ein zu ersetzendes Produkt im entsprechenden Verkaufssortiment nicht mehr geführt sein sollte, behält sich SAM Outillage das Recht vor, ein technisch gleich- oder höherwertiges Produkt mit oder ohne finanzielle Beteiligung entsprechend der Weiterentwicklung des betreffenden Produkts anzubieten.
  • Die Garantie beschränkt sich auf den Wert der defekten Teile unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen.

Ablauf der Inanspruchnahme der SAM-Garantien

  • Die schadhaften Produkte sind SAM Outillage über den ursprünglichen Händler zurückzusenden. Unsere technischen Abteilungen entscheiden nach einer Begutachtung, ob ein Garantieanspruch gegeben ist, und unterrichten den Händler von ihrem abschließenden Urteil.
  • Im Falle eines kostenpflichtigen Austauschs bzw. einer kostenpflichtigen Instandsetzung erstellt SAM Outillage einen Kostenvoranschlag, der dem Kunden zur Annahme übermittelt wird.